Ethische Richtlinien der GeriatrieClowns

Punkt 1

Um die besondere Situation von älteren Menschen, Menschen mit Demenzerkrankung und Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung besser zu verstehen und zu respektieren, bildet der Verein ClownsMadams&Buben e.V. Clowns bzw. KünstlerInnen für die Arbeit in der Pflegeeinrichtung aus und unterstützt sie darin, ein auf die jeweiliegen BewohnerInnen „zugeschnittene“ Spiel-Variation zu entwicklen.

Punkt 2

Innerhalb der Pflegeeinrichtung übernimmt der Clown keine Funktion, die außerhalb der Grenzen seiner künstlerischen Aktivitäten liegt.
Die Aufgabe des Clowns in der Pflegeeinrichtung besteht darin, Patienten und deren Angehörige dabei zu unterstützen, besser mit dem Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung umzugehen und somit den Genesungsprozess zu fördern. Die Clowns arbeiten nach dem Prinzip der Authentizität, das heißt sie spielen immer in Verbindung mit den eigenen Gefühlen. Es wird nicht um des „Gags“ willen gespielt. Die Clowns wollen nicht nur unspezifisch unterhalten, sondern in Verbindung mit der eigenen Lebensfreude und Intuition die Selbstheilungskräfte der kranken oder alten Menschen aktivieren. Der Clown verrichtet seine Arbeit immer mit Respekt vor der Arbeit des Klinikpersonals.

Punkt 3

Der Clown ist für seine Aktivitäten innerhalb der Pflegeeinrichtung verantwortlich. Seine Arbeit basiert auf dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit, sowie die Privatsphäre des Patienten und dessen Familie. Humor geschieht nie auf Kosten Anderer. Die Arbeit basiert auf einer empathischen Grundhaltung und dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit sowie die Privatsphäre ihrer Klienten. Kontaktgrenzen werden wahrgenommen und geachtet. Es wird niemand gegen seinen Willen in ein Spiel einbezogen.

Punkt 4

Der Clown hält seine professionelle Integrität aufrecht, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Traditionen, familiäre Situation, sozialen Status, Ausbildung, sowie die Art der Krankheit nicht beeinflusst sein.
Der Clown enthält sich jeder unangemessenen Bemerkung und jeder wertenden Beurteilung, auch wenn seine Meinung ausdrücklich erbeten wird.

Punkt 5

Der Clown respektiert die Privatsphäre der Patienten und ihrer Familien und hält eine professionelle Diskretion und Vertraulichkeit aufrecht, ohne sich einem angemessenen Austausch mit dem Pflegepersonal zu versagen. Die Schweigepflicht schließt alles ein, was ihm anvertraut wird, aber auch was sie/er gelesen, gehört, gesehen oder verstanden hat, im Bezug auf den Patienten und deren Angehörigen.

Punkt 6

Ein Clown betritt kein Krankenzimmer, ohne vorher von einer verantwortlichen Person des Pflegepersonals / Sozialdienstes ausreichende Informationen über die Patienten erhalten zu haben, die er besuchen möchte.

Punkt 7

Um die Qualität seiner Arbeit zu garantieren, wird der Clown seine künstlerischen Fähigkeiten (Clownstechniken), ebenso wie sein theoretisches Wissen (medizinisches Vokabular, verschiedene Krankheitsbilder, Umgang mit Schmerz und Tod, Demenz) stets weiter perfektionieren.

Punkt 8

Die Sicherheit der Patienten ist oberstes Gebot bei allen Aktivitäten des Clowns. Sie/er verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine ihrer/seiner Handlungen, Utensilien oder der eigene Gesundheitszustand die Patienten bzw. deren Angehörige gefährden.

Punkt 9

Der Clown respektiert und befolgt die in der Pflegeeinrichtung geltenden Hygienevorschriften und Regeln.

Punkt 10

Der Clown ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb der Pflegeeinrichtung, Klagen über die Versorgung oder Probleme, die das Personal und die Verwaltung betreffen.

Zusammengestellt aus dem Ethikcodex der Gesundheitsclowns, Tamala-Institut, Konstanz und des Dachverbandes der Klinickclowns